Produktbeschreibung
2 Ersatzfilterkerze zu Feinfilter FS 1" und Geno Kombi FSV 5 µm mit Schutzglocke 103061
Bei der angebotenen Geno Filterkerze handelt es sich um einen original Filtereinsatz der Firma Grünbeck.
Referenz-Nr.: 103061
Filterfeinheit: 5 µm
Ausführung: mit Schutzglocke
Passend zu den aufgeführten Filtern: FS 1" Geno Kombi FSV
Der Preis gilt für einen Filtereinsatz.
Spätestens alle sechs Monate ist, unabhängig vom Verschmutzungsgrad, beim Feinfilter ein Wechsel aus hygienischen Gründen gemäß DIN 1988, Teil 8, vorzunehmen. Wenn bereits vorher bei zunehmender Verschmutzung des Filtergewebes der Wasserdruck im Leitungsnetz spürbar nachläßt, dann sollte der Filtereinsatz sofort gewechselt werden. Der Vorteil: nach dem Wechsel ist die Filterwirkung wieder 100%. Sperren Sie dafür zuerst den Wasserzulauf ab und dann das Absperrventil auf der Reinwasserseite. Lassen Sie nun den Wasserdruck über den Entleerungshahn ab und öffnen Sie die Filterglocke. Entnehmen Sie die alte Filterkerze, montieren Sie die neue und schrauben Sie die Filterglocke wieder auf. Nun schließen Sie den Entleerungshahn, öffnen zuerst den Wasserzulauf wieder und dann das Absperrventil auf der Reinwasserseite. Zuletzt öffnen und schließen Sie den Entleerungshahn.
Gerne können Sie als Privatperson dieses Produkt bei uns bestellen,
jedoch weisen wir Sie hiermit ausdrücklich darauf hin, dass Reparaturen an Anlagen jeglicher Art (z. B. Gasheizung, Ölheizung, Warmwasseraufbereiter, Entkalkungsanlagen, etc..) und Arbeiten an der Trinkwasserinstallation ausschließlich von einem Fachhandwerker durchzuführen sind. Wir weisen Sie des Weiteren darauf hin, dass die Montage- und Bedienungsanleitungen der Hersteller zu beachten sind.
Bei Ersatzteilen und Zubehör für Gasinstallationen, wie z.B. Brennerdichtungen, Gebläse, Wärmeblocks und Schutzschalter, handelt es sich um sicherheitsrelevante Bauteile. Die Installation darf ausschließlich durch den jeweiligen Netzbetreiber oder einen eingetragenen Fachbetrieb vorgenommen werden. Eine Eigeninstallation durch den Erwerber ist gesetzlich untersagt.